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KfW-Förderbank - Förderprogramm für Wohnimmobilien
 
Bedingungen und Tilgungsformen für die KfW-Förderprogramme

Was ist die KfW?

KfW-FörderbankDie KfW Bankengruppe bzw. KfW (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist ein deutsches Kreditinstitut, 1948 mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Zu ihren Aufgaben gehören heute u.a. die Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, die Finanzierung kommunaler Infrastruktur sowie weltweite Investitionsvorhaben, die von deutschem und europäischem Interesse sind. Darüber hinaus ist die KfW für die Durchführung von Förderprogrammen für Wohnimmobilien (Bauen, Kaufen, Modernisieren und Sanieren) in Deutschland zuständig.
Hauptstandort der KfW ist Frankfurt am Main.

1. KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden besonders energiesparende Maßnahmen gefördert, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg pro m2 und Jahr beitragen.
In diesem Programm werden weiterhin umfassende energetische Modernisierungen, d. h. die bekannten Maßnahmenpakete 0 bis 4 gefördert. Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Altheizungen und Maßnahmen, die eine CO2-Einsparung von weniger als 40 kg pro m2 und Jahr erreichen, werden künftig im Programm Wohnraum Modernisieren gefördert.

  • Der Zinssatz liegt bei einer 20-jährigen Laufzeit bei effektiv 1 % p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle).
  • Der Förderhöchstbetrag wird von 250 EUR pro m2 Wohnfläche auf 50.000 EUR pro Wohneinheit umgestellt, wodurch in der Regel Vollfinanzierungen ermöglicht werden.
  • In Zukunft wird die Förderung auf Wohngebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden, erweitert (bislang einschließlich 31.12.1978). Neben Wohngebäuden im engeren Sinne sind zukünftig auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime förderfähig.

Weitere Informationen zu diesem Programm direkt bei der KfW-Förderbank.

2. Wohnraum Modernisieren

In diesem Programm werden alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert. Hierbei unterscheidet sich der Zinssatz zwischen energetischen ÖKO-PLUS-Maßnahmen (z.B. Heizungs-, Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle) und sog. STANDARD-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau, Baderneuerung).
Der Zinssatz liegt für eine ÖKO-PLUS-Maßnahme, 20 Jahre Laufzeit bei effektiv 2,02 % p. a. (weitere Konditionen siehe Tabelle).

  • Zusätzlich zu den bisherigen ÖKO-PLUS- Maßnahmen werden fortan die Erneuerung der Fenster sowie der Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen gefördert.
  • Der Förderhöchstbetrag für ÖKO-PLUS- Maßnahmen beträgt 50.000 EUR pro Wohneinheit. Für STANDARD-Maßnahmen bleibt der Förderhöchstbetrag wie bislang bei 100.000 EUR pro Wohneinheit.

Weitere Informationen zu diesem Programm direkt bei der KfW-Förderbank.

2. Ökologisch Bauen

In diesem Programm werden die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kWh/m2 und Jahr sowie Passivhäuser) sowie der Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.
Der Zinssatz liegt für Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser für 20 Jahre Laufzeit bei effektiv 1 % p.a.

  • Im Programm Ökologisch Bauen werden für Energiesparhäuser 40 und 60 sowie für Passivhäuser bessere Zinskonditionen und Förderhöchstbeträge von 50.000 EUR (bisher beim Energiesparhaus 60 nur 30.000 EUR und bei Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien 10.000 EUR) angeboten.

Weitere Informationen zu diesem Programm direkt bei der KfW-Förderbank.

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